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Herrmann: Neue "15-Kilometer-Regel" unbedingt einhalten - 500 Euro Bußgeld bei Missachtung (11.01.2021)
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Auf Basis der Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) von heute, 0.00 Uhr, haben 28 Landkreise und kreisfreie Städte eine Sieben‑Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern. Damit sind für die Bürgerinnen und Bürger, die in den betroffenen Regionen wohnen, nach der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Bezugspunkt ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appellierte an alle Betroffenen, die Neuregelung unbedingt einzuhalten. "Die Polizei wird das vor allem an beliebten Ausflugsorten verstärkt überwachen", erklärte Herrmann. "Schließlich geht es darum, das Risiko einer Ansteckung bestmöglich einzudämmen. Wir müssen verhindern, dass sich die Pandemie aus Hotspots bei Ausflügen in andere Regionen weiter ausbreitet." Darüber hinaus wird die Polizei weiterhin auch insbesondere die Maskenpflicht, die Ausgangsbeschränkungen und die Ausgangssperre kontrollieren. Herrmann kündigte empfindliche Bußgelder an: "Diejenigen, die gegen die neue '15-Kilometer-Regel' verstoßen, müssen mit 500 Euro Geldbuße rechnen!"
Wie Herrmann erläuterte, können Kreisverwaltungsbehörden der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte die '15‑Kilometer‑Regel' für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben‑Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt untersagt sind. "Auch das werden wir konsequent kontrollieren", kündigte der Innenminister an. "Bei Bedarf werden unsere örtlichen Polizeidienststellen bei ihren Stichprobenkontrollen auch von der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt."
Das Innenministerium informiert ab sofort unter https://www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/ über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die '15-Kilometer-Regel' für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden.
Innenminister Joachim Herrmann verstärkt Polizeikontrollen an beliebten Ausflugsorten (10.01.2021)
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Am Montag, 11. Januar 2021, treten die Änderungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und damit verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Eine wichtige Neuerung: Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind dann touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Dafür erstmalig maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI) am Montag, 11. Januar 2021, 0.00 Uhr. Landkreise oder kreisfreie Städte, die zu diesem Zeitpunkt nach RKI den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten haben, fallen darunter. Bezugspunkt für den 15‑Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Betroffene Kreisverwaltungsbehörden können die '15‑km‑Regel' für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind. Die Einhaltung der neuen Schutzregeln ist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sehr wichtig. Daher wird es konsequente Polizeikontrollen geben.
"Insbesondere an beliebten Ausflugsorten wird die Polizei verstärkt kontrollieren, ob bei Personen aus betroffenen Landkreisen und Städten ausreichend 'triftige' Gründe vorliegen, die nicht touristischer Natur sind", kündigte der Innenminister an. Das betreffe auch die Regionen, für die touristische Tagesreisen untersagt wurden. "Selbstverständlich wird die Polizei weiterhin insbesondere auch die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Ausgangsbeschränkung und Ausgangssperre überwachen", ergänzte Herrmann.
Laut Herrmann betreffen die verstärkten Kontrollen zur neuen '15-km-Regel' beispielsweise Wanderer-Parkplätze in der Voralpenregion oder im Bayerischen Wald. Bei Bedarf werden die örtlichen Polizeidienststellen bei ihren Stichprobenkontrollen auch von der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. "Nur wenn sich möglichst alle an die Corona-Schutzmaßnahmen halten, haben wir eine reelle Chance, die Pandemie einzudämmen", erklärte der Innenminister. "Alle Unbelehrbaren müssen mit harten Sanktionen und hohen Geldbußen rechnen!" Bei einem Verstoß gegen die neue '15-km-Regel' droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
Herrmann machte deutlich, dass man in der aktuell sehr brenzligen Corona-Lage alles unternehmen muss, um das Infektionsgeschehen bestmöglich einzudämmen. Ein ganz wichtiger Aspekt ist dabei die Einschränkung nicht zwingender Kontakte der Bürger untereinander und deren Mobilität. "Deshalb ist auch die neue '15-km-Regel' für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern notwendig", argumentierte der Minister. "Gerade dort ist das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöht und damit auch die Gefahr, das Virus bei Ausflügen in andere Regionen zu tragen." Vor allem die Berichte über noch ansteckendere Virus-Mutationen bezeichnete Herrmann als sehr besorgniserregend.
Das Innenministerium informiert jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die '15-km-Regel' für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden. Die Übersicht ist ab Montag, 11. Januar 2021 täglich unter https://www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/ abrufbar. Laut den RKI-Daten von Sonntag, 0.00 Uhr, liegen 26 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern.
Die geänderte 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ abrufbar.
Herrmann verurteilt Blockadeaktionen von "Querdenkern" auf Autobahnen (07.01.2021)
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Als "hochgefährlich und absolut inakzeptabel" hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die gestrigen Versuche von Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen verurteilt, unter anderem auf der BAB73 bei Erlangen und am Autobahnkreuz München Ost den Autobahnverkehr lahmzulegen. In beiden Fällen gelang es der Polizei, eine Blockade zu verhindern. Herrmann kündigte an, dass die Bayerische Polizei derartige Umtriebe auch künftig "umgehend im Keim ersticken" wird. "Denn solche Blockadeaktionen auf Autobahnen sind lebensgefährlich und auch schwere Straftaten", kritisierte der Innenminister. Dazu wird die Bayerische Polizei gezielt im Vorfeld Informationen zu geplanten Blockadeaktionen sammeln und dabei auch mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten. "Sollte es zu weiteren Blockadeversuchen kommen, wird die Polizei sofort konsequent einschreiten", kündigte Herrmann an. Alle Beteiligten müssen dann mit harten Sanktionen rechnen. Dazu gehören neben entsprechenden Strafverfahren und einem möglichen Fahrerlaubnisentzug auch die Beschlagnahme der Fahrzeuge sowie die Prüfung, diese Fahrzeuge dauerhaft einzuziehen.
Der Innenminister bezeichnete die Blockadeversuche als eine "besorgniserregende neue Dimension des Protests" und eine "deutliche Eskalation" seitens der Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen. "Das hat mit friedlichem Protest und dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit überhaupt nichts mehr zu tun", brachte es Herrmann auf den Punkt. Besorgniserregend sei auch, dass die Blockadeaktionen offenbar bundesweit abgesprochen waren. Darauf würden entsprechende Hinweise der Ermittlungsbehörden hindeuten. "Insoweit werden wir sehr eng mit den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der anderen Bundesländer und auch des Bundes zusammenarbeiten", erklärte der Innenminister.
Die Blockadeaktionen laufen bei den Corona-Maßnahmen-Kritikern unter der Bezeichnung 'D-Day 2.0'. Es handelt sich laut Herrmann um ein europaweit agierendes Netzwerk, das sich dezentral organisiert und versucht, durch konzertierte und temporäre Blockadeaktionen an zentralen Infrastruktur- und Verkehrsknotenpunkten auf sich und ihre politischen Ziele aufmerksam zu machen. Die Teilnehmer setzen sich aus Personen verschiedenster Milieus und Motivlagen zusammen. Es gibt auch regionale Ableger in Bayern, welche sich selbstständig organisieren und am bundesweiten Austausch teilnehmen.
Innenminister Herrmann erinnert Reiserückkehrer an Testpflicht (02.01.2021)
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat Reiserückkehrer aus dem Ausland daran erinnert, dass sie zur Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses verpflichtet sind. „Unmittelbar bei der Einreise oder innerhalb von 48 Stunden danach müssen alle, die aus einem Corona-Risikogebiet auf dem Land- oder Luftweg nach Bayern einreisen, einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Test kann entweder bis zu 48 Stunden vor der Einreise im Ausland absolviert worden sein oder er muss umgehend innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt und das Ergebnis innerhalb von drei Tagen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.“ Die Pflicht, sich automatisch nach einem Auslandsaufenthalt in einem Risikogebiet zehn Tage in Quarantäne zu begeben, besteht darüber hinaus weiter. Weiterhin müssen Reisende, die sich in einem Risikogebiet aufhalten noch vor der Einreise nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausfüllen (www.einreiseanmeldung.de). Herrmann kündigte an, dass die bayerische Polizei in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Bundespolizei in den kommenden Tagen erneut verstärkte stichprobenartige Kontrollen im Rahmen der Schleierfahndung durchführen werde.
Bei einem ersten Schwerpunkteinsatz am 27. Dezember sind 1276 Personen kontrolliert worden. Dabei haben die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei 259 Personen ohne Testnachweis festgestellt und unmittelbar die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden informiert. 16 Personen reisten freiwillig wieder ins Ausland zurück. Besonders hoch war der Anteil der „ungetesteten“ Reiserückkehrer an den Flughäfen Memmingen und Nürnberg: Von 77 kontrollierten Personen am Flughafen Nürnberg stellte die Bayerische Polizei 47 ohne Testnachweis fest. Am Flughafen Memmingen kamen von 134 kontrollierten Personen 95 ohne Test an.
Herrmann appellierte erneut an all diejenigen, die verreisen wollen: „Überprüfen Sie dringend, ob Sie Ihre Reise nicht in bessere Zeiten verschieben können und bleiben Sie zu Hause!“ Die aktuellen Reiserückkehrer mahnte Herrmann deutlich: „Lassen Sie sich testen, führen Sie den Testnachweis bei der Einreise mit und halten Sie sich an die Quarantäne.“
Innenminister Herrmann zieht positive Bilanz zur Silvesternacht 2020/2021 (01.01.2021)
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat am Neujahrstag eine positive Bilanz zur Silvesternacht 2020/2021 gezogen: "Es war ein guter Start ins neue Jahr 2021. Die meisten waren sehr vernünftig und haben sich an die geltenden Corona-Regeln mit Ausgangssperre ab 21 Uhr und auch an die Böllerverbote an öffentlichen Orten und an von Kommunen weiteren festgelegten Plätzen gehalten. Bayern hält auch in diesen Corona-bedingt schwierigen Zeiten zusammen." Insgesamt gab es vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 7 Uhr, 2.875 Polizeieinsätze im Freistaat. Das sind 444 Polizeieinsätze mehr als vergangenes Jahr, laut Herrmann in den verstärkten Kontrollen begründet. Dabei verzeichnete die Polizei 2.007 Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, davon 749 wegen Kontaktbeschränkungen und 73 wegen der Maskentragepflicht.
Laut Herrmann gab es dieses Silvester deutlich weniger Verkehrsunfälle: "Waren es 2019 noch 102 Unfälle, passierten aufgrund der Ausgangssperre dieses Mal erfreulicherweise mit 61 deutlich weniger."
Huml und Herrmann: Erste Impfstofflieferung in Bayern angekommen (26.12.2020)
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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann haben heute an einem zentralen Lagerstandort in Erlangen eine erste Teillieferung der für Bayern bestimmten Impfdosen gegen das Coronavirus entgegengenommen. Der andere Teil der Erstlieferung erfolgte nach München. Gesundheitsministerin Huml betonte aus diesen Anlass: „Die ersten 9.750 Impfdosen für ganz Bayern werden gleichmäßig auf alle 96 Kreisverwaltungsbehörden aufgeteilt. Einzig die bayerische Millionenstadt und Landeshauptstadt München erhält 250 Impfdosen.“
Innenminister Herrmann unterstrich: „Bayern ist gut vorbereitet für die Corona-Schutzimpfungen. Die Polizeien von Bund und Ländern gewährleisten den sicheren Transport des Impfstoffs.“ Die Bundespolizei begleitet zunächst die Auslieferungen des Impfstoffs auf dem Weg in eines der bayerischen Zentrallager. „Für die sichere Verteilung des Impfstoffs innerhalb Bayerns liegen ausgefeilte Sicherheitskonzepte vor, die zusammen mit der bayerischen Polizei erarbeitet wurden“, so Herrmann.
Huml erläuterte: „Auf Grund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes gilt es, zuallererst unsere durch das Virus besonders stark gefährdeten Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen und diesen prioritär ein Impfangebot zu ermöglichen. So ist es auch in der Impfverordnung des Bundes vorgesehen.“
Die zweite bereits am Montag erwartete Lieferung soll mit 97.500 Impfdosen schon die zehnfache Menge betragen. Diese wird mit der dritten Lieferung am 30. Dezember von mehreren speziellen ultratiefgekühlten Thermoversandbehältern mit 107.500 Impfdosen sogar noch übertroffen. Für das neue Jahr werden vom Bund regelmäßige Impfstofflieferungen erwartet.
Für eine bedarfsgerechte Lieferung sowie zur Gewährleistung einer vollumfänglichen Verimpfung des gesamten gelieferten Impfstoffs wird von diesen Lieferungen jeweils die Hälfte der Impfstoffdosen für die erforderliche zweite Impfung zurückgestellt und in den zentralen Lagerstandorten zwischengelagert. In jedem der Thermoversandbehälter des Herstellers werden bis zu 4.875 Impfdosen ultratiefgekühlt zu den zentralen Lagerstandorten in Bayern transportiert. Von dort aus wird der Impfstoff durch ein privates Logistikunternehmen bzw. bei der Erstlieferung u.a. auch durch das Technische Hilfswerk (THW) sicher verpackt zu den örtlichen Impfzentren gebracht und kann dort zur Impfung aufbereitet werden.
Ministerin Huml, die selbst ausgebildete Ärztin ist, fügte hinzu: „Gemäß den Vorgaben der Arzneimittelzulassung des Impfstoffs dürfen pro Fläschchen fünf Impfdosen entnommen werden.“ Für eine Nachverfolgung der Temperatur in der Kühlkette ist jedes Transportbehältnis zusätzlich mit sogenannten Temperaturdatenloggern ausgestattet. Huml betonte: „Wir wollen jedes einzelne Impfstofffläschchen schnellstmöglich zu den Impfberechtigten bringen, um denjenigen Schutz zu bieten, die ihn jetzt am dringendsten benötigen.“
Innenminister Herrmann ergänzte: „Wir arbeiten mit Hochdruck an einem reibungslosen Ablauf, damit der Impfstoff sicher auf alle Impfzentren in Bayern verteilt werden kann. Bislang haben wir aber keine Hinweise auf etwaige Störungen oder Angriffe auf die Impftransporte. “
Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann: "Freistaat gleicht Gewerbesteuerausfälle wegen der Corona-Krise zu 100 Prozent aus" (15.12.2020)
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"In der Corona-Krise unterstützen wir unsere Kommunen, indem wir die Gewerbesteuerausfälle zu 100 Prozent pauschal kompensieren", sagte Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann nach einer entsprechenden Bekanntgabe durch das Finanzministerium. "Leider hatten und haben die Kommunalhaushalte heuer mit erheblichen Steuerausfällen und pandemiebedingten Mehrbelastungen zu kämpfen, aber der Freistaat lässt sie nicht im Stich." So erhalten die Stadt Erlangen rund 886.000 Euro, die Gemeinde Heroldsberg rund 3,7 Millionen Euro und die Gemeinde Möhrendorf rund 106.000 Euro. "Ich freue mich über die kräftigen Finanzspritzen", so Herrmann. "Damit werden die Kommunen gerade auch in der aktuell schwierigen Corona-Zeit unterstützt. Sie bleiben handlungsfähig und können wichtige Projekte umsetzen."
Die Gewerbesteuer ist zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, unterliegt aber erheblichen konjunkturellen Schwankungen, insbesondere jetzt während der Corona-Pandemie. "Die vergleichsweise geringe Zahlung an die Stadt Erlangen belegt, dass auch deren Steuerausfälle im Vergleich zu anderen Kommunen sehr niedrig waren", sagte Herrmann. Insgesamt erhalten die bayerischen Gemeinden auf Basis der jeweiligen Meldungen 2,398 Milliarden Euro, was über 20 Prozent der für den Ausgleich bundesweit eingesetzter Mittel darstellt. Hiervon trägt alleine der Freistaat 1,346 Milliarden Euro zusätzlich zu weiteren finanziellen Unterstützungen der Kommunen, wie etwa durch den Sonderfonds Corona-Pandemie.
Innenminister Joachim Herrmann stellt Katastrophenfall fest: Koordiniertes und strukturiertes Zusammenwirken in der Corona- Pandemie (08.12.2020)
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Innenminister Joachim Herrmann hat aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie den Katastrophenfall ab dem 9. Dezember festgestellt. "Ziel ist eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. Nur so können die Gefahren der Corona-Pandemie abgewehrt werden. Wir haben nunmehr klare Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten", erläuterte Herrmann. "Zur Eindämmung der Pandemie und des aktuell diffusen Infektionsgeschehenes ist dies ein wichtiges Instrument, das uns mehr Handlungsspielräume und Befugnisse eröffnet." Wie Herrmann erläuterte, obliegt dem Innenministerium damit die Führung aller Einsatzkräfte. Insbesondere in der aktuellen Situation können unter anderem für die medizinische Versorgung Dienstleistungen in Anspruch genommen und konkrete Steuerungsprozesse verfügt werden.
In der entsprechenden Bekanntmachung des bayerischen Innenministeriums heißt es zur Begründung: "Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben noch nicht zu einem spürbaren landesweiten Rückgang der Infektionszahlen geführt. Das Infektionsgeschehen entwickelt sich dynamisch in allen Bevölkerungsgruppen, unabhängig von lokalisierbaren Ausbruchsgeschehen und erschwert die Möglichkeit der schnellen Nachvollziehbarkeit und damit Durchbrechung der Infektionsketten. Bayern hat inzwischen eine 7-Tage-Inzidenz von 177. 27 Landkreise und kreisfreie Städte überschreiten den Schwellenwert von 200. Gleichzeitig steigt die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an. Dies erhöht den Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken. Auch die Zahl der täglichen Corona-Todesfälle in Bayern hat ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Die Belastung des Gesundheitssystems verschärft sich zudem weiter. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken."
Erste bundesweite Kontrollaktion zur Maskenpflicht - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Verkehrsministerin Kerstin Schreyer ziehen Bilanz für Bayern: 2.014 Verstöße durch die Polizei festgestellt - Weiterhin konsequente Kontrollen notwendig (08.12.2020)
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Beim ersten bundesweiten Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht am 7. Dezember 2020 hat die Bayerische Polizei zwischen 07:00 und 22:00 Uhr 2.014 zu ahndende Verstöße festgestellt. 1.351 davon wurden bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt. Die Bußgeldandrohung beträgt 250 Euro. 663 Mal hat die Polizei vor Ort eine Verwarnung in Höhe von 55 Euro ausgesprochen. Es handelte sich dabei um geringfügige Verstöße. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Verkehrsministerin Kerstin Schreyer hält sich zwar die weit überwiegende Mehrheit vorbildlich an die Maskenpflicht. "Das reicht aber nicht aus: Jeder einzelne Maskenmuffel kann das hochgefährliche Coronavirus weiterverbreiten", warnte Herrmann. "Deshalb werden wir weiterhin konsequent kontrollieren müssen." Verkehrsministerin Schreyer ergänzte: "Die Maskenpflicht gilt bewusst nicht nur in den Verkehrsmitteln, sondern auch schon an den Haltestellen und in den Bahnhöfen. Der Öffentliche Personennahverkehr ist sicher, wenn sich alle an die Regeln halten. Es ist wichtig, dass die auch konsequent kontrolliert werden."
Laut Herrmann waren gestern rund 2.400 bayerische Polizistinnen und Polizisten bei den Maskenkontrollen im Einsatz. In 13 Fällen hatten die Kontrollbeamten den Verdacht, dass die vorgelegten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht gefälscht sein könnten. Schwerpunktmäßig fanden die Kontrollen im öffentlichen Personenverkehr statt, bei dem die Maskenpflicht grundsätzlich gilt, sowie auf öffentlichen Plätzen, an denen eine Maskenpflicht angeordnet wurde. Darüber hinaus gab es auch durch die Bundespolizei sowie durch die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel wie der Deutschen Bahn konsequente Maskenkontrollen.
Wie Herrmann erläuterte, hat er die Bayerische Polizei bereits Mitte Oktober beauftragt, generell landesweit verstärkte Polizeikontrollen durchzuführen: "Wir brauchen einen dauerhaften hohen Kontrolldruck, um Maskenmuffel zur Vernunft zu bringen." Seit Einführung der Maskenpflicht hat die Bayerische Polizei bereits rund 15.000 zu ahndende Maskenverstöße festgestellt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur zweiten bayernweiten Kontrollaktion der Polizei zur Einhaltung der Maskenpflicht: Keine Toleranz für Maskenmuffel - Noch konsequentere Kontrollen und Sanktionen (23.10.2020)
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Seit heute, 7 Uhr, führt die Bayerische Polizei in ganz Bayern Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht durch, nach dem 13. August bereits die zweite landesweite Kontrollaktion. Schwerpunkte sind der öffentliche Personenverkehr, bei dem die Maskenpflicht grundsätzlich gilt, sowie stark frequentierte Plätze, an denen eine Maskenpflicht aufgrund aktuell hoher Inzidenzwerte angeordnet wurde. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat sich heute Mittag am Nürnberger Hauptbahnhof ein Bild von der Kontrollaktion gemacht. "Die weit überwiegende Mehrzahl der Menschen hält sich vorbildlich an die Maskenpflicht", lautete Herrmanns Zwischenfazit. "Es gibt aber leider auch diejenigen, die leichtfertig oder gar absichtlich auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten." Der Innenminister machte unmissverständlich deutlich: "Die Maskenpflicht muss unbedingt eingehalten werden. Es gibt keine Toleranz für Maskenmuffel, sondern noch konsequentere Kontrollen und Sanktionen!"
Der Innenminister warnte eindringlich davor, die Gefahren durch das Coronavirus auf die leichte Schulter zu nehmen: "Die Infektionszahlen schießen in manchen Regionen durch die Decke und auch die Zahl der Intensivpatienten steigt. Wir müssen alles dafür tun, die Ausbreitung einzudämmen und gleichzeitig einen Lockdown verhindern." Eine wichtige Rolle spielt nach Herrmanns Worten eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung. Die Staatsregierung hat erst letzte Woche die entsprechenden Regeln verschärft. "Deshalb habe ich bereits ab dem vergangenen Wochenende verstärkte Polizeikontrollen angeordnet." Es drohen kostenpflichtige Verwarnungen oder sogar Anzeigen mit saftigen Geldbußen von mindestens 250 Euro.
Die konkreten Vorgaben zur Maskenpflicht können der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/). Ist der 7-Tages-Inzidenz-Wert höher als 35, gilt seit dem 17. Oktober eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen, also unter anderem insbesondere auf stark frequentierten Plätzen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen, aber auch in allen öffentlichen Gebäuden und in den Schulen (ausgenommen Grundschulen).
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verstärkt Polizeikontrollen zur Überwachung der Maskenpflicht: Schwerpunkt öffentlicher Personenverkehr und auf stark frequentierten Plätzen (17.10.2020)
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erhöht den Druck auf Maskenmuffel: Angesichts der deutlichen Anstiege der Corona-Neuinfektionen hat der Innenminister bayernweit verstärkte Polizeikontrollen zur Überwachung der verschärften Maskenpflicht angeordnet. "Die Bayerische Polizei wird bis auf Weiteres noch häufiger und konsequenter kontrollieren, ob die Maskenpflicht eingehalten wird", kündigte Herrmann an.
Schwerpunkte sind laut Herrmann der öffentliche Personenverkehr, bei dem die Maskenpflicht grundsätzlich gilt, sowie stark frequentierte Plätze, an denen eine Maskenpflicht angeordnet wurde. "Wir müssen alles unternehmen, um die sprunghafte Ausbreitung des hochgefährlichen Virus einzudämmen und gleichzeitig einen Lockdown zu verhindern", begründete Herrmann diesen Schritt. Gerade das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung helfe, diesen schwierigen Spagat zu schaffen. "Leider sind nicht alle vernünftig genug, das zu kapieren", bedauerte Herrmann. "Deshalb wird die Bayerische Polizei Verstöße gegen die Maskenpflicht konsequent mit einem Verwarnungsgeld sanktionieren oder sogar Anzeige beim Gesundheitsamt erstatten. Dann drohen saftige Geldbußen von mindestens 250 Euro." Insgesamt rund 25.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht hat die Bayerische Polizei bislang festgestellt.
Die konkreten Vorgaben zur erweiterten Maskenpflicht können der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden (siehe https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/).
Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann zur heutigen Kabinettssitzung: Weitere Lockerungen für den Vereinssport - Wettkämpfe innen und außen wieder möglich - Bis zu 400 Zuschauer im Freien (08.09.2020)
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Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innen- und Sportminister Joachim Herrmann weitere Lockerungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie für den Bereich des Vereinssports in Bayern beschlossen. Wie Herrmann mitteilte, kann der reguläre Wettkampfbetrieb ab 19. September auch für Sportarten mit Kontakt im Freien und in geschlossenen Räumen starten. Darüber hinaus können künftig bei einem Sportereignis in Bayern bis zu 400 Zuschauer unter freiem Himmel und bis zu 200 in Sporthallen dabei sein.
Sportminister Herrmann begründete die weiteren Lockerungen auch mit den guten Erfahrungen der bisherigen Öffnungsschritte: "Die Beteiligten sind bislang sehr umsichtig und vorsichtig mit der Pandemie umgegangen." Es habe weder ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko im Sport gegeben, noch eine erhöhte Gefährdung durch den bereits erlaubten Trainingsbetrieb von Sportarten mit Kontakt. "Deshalb haben wir heute beschlossen, einen großen Schritt weiter in Richtung einer vollständigen Rückkehr in den Vereinssportalltag zu gehen", so Herrmann. "Selbstverständlich sind dabei wie bisher tragfähige Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen unverzichtbar."
Wie Herrmann deutlich machte, werden die Zuschauer-Regelungen für Sportveranstaltungen an die Bestimmungen für Kulturveranstaltungen angeglichen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind damit 100 Zuschauer zugelassen und unter freiem Himmel höchstens 200. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen können 200 Zuschauer in geschlossenen Räumen und bis zu 400 unter freiem Himmel dabei sein. "Darüber hinaus gilt für Zuschauer eine Maskenpflicht auf Stehplätzen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beziehungsweise solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden", kündigte Herrmann an und ergänzte: "Bei der Zulassung des Trainings- und Wettkampfbetriebs bei Kampfsportarten, wie zum Beispiel dem Ringen, wird die Zahl der Sportler von bisher fünf auf maximal 20 erweitert."
Der Sportminister dankte den bayerischen Sportfachverbänden und Sportvereinen ausdrücklich dafür, dass sie den bisherigen Weg der Staatsregierung zur Eindämmung der Pandemie aktiv unterstützt und dementsprechend frühzeitig ihre Wettkampfsaison beendet hatten. Er fügte aber hinzu: „Für manche Sportarten sind Wettkämpfe mit Zuschauern zwingende Voraussetzung zur Existenzsicherung der Vereine." Bei einer Fortführung des Wettkampfverbots bei Kontakt-Sportarten bestünde die Gefahr, dass die Einzigartigkeit und Vielfalt der bayerischen Sportvereinslandschaft mit all ihren positiven Auswirkungen auf Gesellschaft und Ehrenamt verloren ginge.
Bekämpfung der Corona-Pandemie - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Landkreistagspräsident Christian Bernreiter eröffnen Corona-Testzentrum in Deggendorf (27.08.2020)
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute zusammen mit dem Präsidenten des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, das Corona-Testzentrum im Landkreis Deggendorf eröffnet. "Das Deggendorfer Testzentrum liegt als eines der Ersten perfekt im Zeitplan", lobte Herrmann. Laut dem Innenminister soll entsprechend dem Beschluss der Staatsregierung bis zum 1. September in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis in Bayern ein Corona-Testzentrum in Betrieb sein. Dort kann sich dann jeder kostenlos auf eine mögliche Covid-19-Infektion testen lassen. Herrmann: "Die intensiven Vorbereitungen bei den Städten und Landkreisen laufen auf Hochtouren."
Bernreiter dankte der Bayerischen Staatsregierung für das verantwortungsvolle und vorausschauende Handeln, allen Bürgern, die das wollen, eine kostenfreie Testung zu ermöglichen. "Mit dem neuen Testzentrum wollen wir ein ausreichendes Testangebot zur Verfügung stellen", erklärte der Landrat. "Insbesondere geht es uns darum, steigende Infektionszahlen möglichst zu verhindern und einen reibungslosen Schul- und Kindertagesstättenbetrieb gerade nach den Ferien sicherzustellen." Laut Bernreiter entlastet das Testzentrum auch die Hausärzte.
Wie Herrmann deutlich machte, führt an einer deutlichen Ausweitung des Testangebots kein Weg vorbei, gerade um größere Ausbruchsgeschehen zu verhindern und Infektionsketten aufzudecken. "Testen, Testen und nochmals Testen ist die Devise", so der Innenminister. "Deshalb bauen wir unsere Testkapazitäten in Bayern massiv aus." Wurden Ende Juni noch durchschnittlich 10.000 Tests pro Tag durchgeführt, waren es vergangene Woche täglich im Durchschnitt bereits 33.000, das ist mehr als eine Verdreifachung in nur wenigen Wochen.
Herrmann erhofft sich von den neuen Corona-Testzentren, dass sie noch mehr 'Licht ins Dunkel' der höchstgefährlichen Corona-Pandemie bringen. Im Blick sind vor allem Reiserückkehrer, Lehrkräfte, Schulpersonal sowie Erzieherinnen und Erzieher. "Damit will sich Bayern auf das bevorstehende Ende der bayerischen Sommerferien und die weitere Zeit vorbereiten", fasste Herrmann zusammen. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Testzentren trägt der Freistaat. Außerdem übernimmt er die Kosten für die Tests, sofern sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Bilder von der Eröffnung sind ab etwa 12 Uhr unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Kontrollaktion Maskenpflicht im ÖPNV: Große Mehrheit verantwortungsbewusst - Konsequentes und beharrliches Einschreiten der Polizei gegen Uneinsichtige - Infektionsgefahr noch nicht gebannt (14.08.2020)
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat nach der Schwerpunktaktion der Bayerischen Polizei, die gestern, 13. August, bayernweit die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV kontrolliert hat, das große Verantwortungsbewusstsein der bayerischen Bevölkerung gelobt. Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, die mit dem ÖPNV unterwegs sind, verhielten sich erfreulicherweise sehr vernünftig und achteten die bestehenden Regelungen. Aus der Bilanz, die Herrmann heute gezogen hat, geht klar hervor, dass vergleichsweise nur wenige Uneinsichtige gegen die Maskenpflicht verstoßen haben: „Die Polizei hat lediglich 262 Verstöße gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung zur Anzeige gebracht. Über 3000 geringfügige Übertretungen wurden mit mündlichen Ermahnungen erledigt. “ In einem Fall wurde eine Strafanzeige wegen der Fälschung eines ärztlichen Attests zur Entbindung von der Tragepflicht erstattet. Herrmann: "Wenn jemand in einer überfüllten U-Bahn oder im Bus bewusst keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht ausreichend bedeckt, drohen saftige Geldbußen. Der Schutz der Gesundheit geht in solch einem Fall klar vor. Wir dürfen hier nicht nachlässig werden, die Infektionsgefahr ist noch nicht gebannt."
Von 7:00 Uhr an waren am Donnerstag im Freistaat rund 1.500 Polizistinnen und Polizisten in Bussen, Trambahnen, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie an den Bahnsteigen und Bauwerken des ÖPNV im Einsatz, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. Herrmann: „Die Kontrollaktion ist offensichtlich auch bei der Bevölkerung, den Fahrgästen und Angehörigen des Betriebspersonals auf hohes Verständnis gestoßen.“ Das Ergebnis belege einerseits das hohe Verantwortungsbewusstsein der bayerischen Bevölkerung, andererseits gelte nunmehr auch, verstärkt auf die korrekte Trageweise der Masken und die Einhaltung der Tragepflicht im Bereich von Haltestellen zu achten.
Herrmann betonte, dass das aktuelle Infektionsgeschehen nach wie vor größte Umsicht und Vorsicht durch jedermann verlange. Jeder Einzelne könne durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen die Corona-Pandemie leisten. Insbesondere an Örtlichkeiten mit einer Vielzahl an Personen gelte es, vernünftig zu bleiben und weder die eigene Gesundheit, noch die Anderer durch Nachlässigkeiten zu gefährden. Vor allem bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sei die Infektionsgefahr besonders hoch. "Mir fehlt deshalb für eine Missachtung der Vorschriften und der Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen jegliches Verständnis. Wir werden weiterhin konsequent und beharrlich gegen jeden einschreiten, der sich nicht an die Regeln hält."
Abschließend sagte Herrmann, man müsse auch in den kommenden Wochen gemeinsam alles dafür tun, dass die Anzahl der Neuinfektionen möglichst gering bleibe. Die Bayerische Polizei werde daher auch in Zukunft weiterhin entsprechend im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sensibilisieren und die sichtbare Polizeipräsenz dort, wo es notwendig ist, erhöhen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beim Besuch der Corona-Teststation an der Rastanlage Hochfelln-Nord an der A8: Lob und Dank für die hervorragende Arbeit aller Einsatzkräfte (09.08.2020)
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat bei seinem Besuch der Teststation auf der Rastanlage Hochfelln-Nord an der A8 die hervorragende Arbeit aller Einsatzkräfte gelobt. "Innerhalb kürzester Zeit wurden, neben den Flughäfen, hier und an den weiteren Rastanlagen Inntal-Ost und Donautal-Ost nachgelagert zu den drei Grenzübergängen Kiefersfelden, Walserberg und Pocking sowie an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg hervorragend funktionierende Testzentren geschaffen, in denen sich Reiserückkehrer – vor allem aus den Risikogebieten – testen lassen können. Ich danke dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Bayerischen Roten Kreuz, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser-Hilfsdienst, dem Medizinischen Katastrophen-Hilfswerk Deutschland und dem Technischen Hilfswerk, allen Einsatzkräften und Ärzten sowie dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für die unermüdliche Arbeit."
Am 30. Juli 2020 wurden mit Unterstützung der Einsatzorganisationen und dem Technischen Hilfswerk Corona-Testzentren für Reisende eröffnet. Seitdem haben durchschnittlich gleichzeitig 28 bis 48 Einsatzkräfte bei Hitze, Starkregen, Wind und Wetter an den Autobahnraststätten rund um die Uhr Corona-Tests durchgeführt. "Mit diesen Testzentren war Bayern auch bereits auf die am 8. August 2020 in Kraft getretene Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vorbereitet", sagte Herrmann.
Weiterer Ausbau der Corona-Teststrategie in Asylunterkünften Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigt deutlich mehr verdachtsunabhängige Tests an: "Wir brauchen den bestmöglichen Überblick über das Infektionsgeschehen" (28.07.2020)
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Die Bayerische Staatsregierung hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann einen weiteren Ausbau der Corona-Teststrategie in Asylunterkünften beschlossen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Wir werden künftig in Asylunterkünften deutlich mehr verdachtsunabhängig testen. Das Ziel ist ein bestmöglicher Überblick über das dortige Infektionsgeschehen."
Bayern hatte als erstes Bundesland bereits Ende Februar begonnen, jeden neuankommenden Asylbewerber unverzüglich zu testen und bis zu einem negativen Testergebnis separiert unterzubringen. Erst dann erfolgt die reguläre Unterbringung in einem der ANKER.
Wie Herrmann nach der Kabinettssitzung mitteilte, werden künftig bei jedem Positiv-Fall grundsätzlich in einer Reihentestung alle Bewohner sowie Beschäftigte der betroffenen Unterkunft getestet. Außerdem werde die gesamte Einrichtung mindestens 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Kommt eine weitere Testung am Ende der Quarantäne ausschließlich zu negativen Testergebnissen, kann diese aufgehoben werden.
Liegen in der Nähe zur betroffenen Unterkunft weitere Asylunterkünfte und bestehen relevante persönliche Kontakte zwischen den Bewohnern, dann ordnen die Gesundheitsämter auch für diese Unterkünfte Reihentestungen aller Bewohner sowie Beschäftigten an.
Der Innenminister kündigte zudem an, künftig vor jeder Verlegung eines Asylbewerbers verdachtsunabhängig einen Coronatest durchführen zu lassen. "Wir müssen unbedingt vermeiden, dass unerkannter Weise Infektionsherde von einer Region in eine andere verschleppt werden. Eine Verlegung erfolgt daher erst nach Vorliegen des negativen Testergebnisses."
Laut Herrmann wird nun auch jeder Asylbewerber, der im ANKER das dortige Ärztezentrum aufsucht, verdachtsunabhängig auch auf das Coronavirus getestet – unabhängig vom konkreten Anlass des Arztbesuchs.
Bayern setzt außerdem weiter auf das Projekt MiMi, ein 2008 gestartetes interkulturelles Gesundheitsprojekt, das in Bayern durch das Gesundheitsministerium gefördert wird. Die ehrenamtlichen Mediatoren sollen vor Ort in den Asylunterkünften ergänzend zur Informationsvermittlung eingesetzt werden.
Daneben baut Bayern weiter auf eine reduzierte Belegung der Asylunterkünfte. "Der in der Pandemie massiv zurückgegangene Zugang neuer Asylbewerber hilft uns aktuell, die Belegung wo immer möglich zu entzerren, sei es etwa in Kantinen oder bei der Belegung der Zimmer", so Herrmann.
Aktuell (28. Juli) gibt es in bayerischen Asylunterkünften 76 aktiv Infizierte, einen im ANKER-System und 75 in der Anschlussunterbringung.
Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Ministerrat beschließt weitere Lockerungen im Sport - Wettkampfbetrieb für kontaktfrei betriebene Sportarten auch in geschlossenen Räumen - Training mit Körperkontakt in festen Gruppen möglich (07.07.2020)
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Der Ministerrat hat heute weitere Lockerungen im Sport beschlossen. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitteilte, können schon ab morgen, 8. Juli, Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. "Außerdem ist auch Training mit Körperkontakt zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird", so der Sportminister.
Der Wettkampfbetrieb für kontaktfrei betriebene Sportarten in geschlossenen Räumen soll dem Wettkampf unter freiem Himmel gleichgestellt werden. Neben den erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen des Indoorsportbetriebs ist zur weiteren Verringerung des Infektionsrisikos die Teilnehmerzahl auf höchstens 100 Personen zu begrenzen. Herrmann: "Wenn ausreichend Abstand gehalten werden kann, dürfen sogar bis zu 200 Teilnehmer oder Funktionäre dabei sein."
Sport mit Körperkontakt ist bisher nur zugelassen für das Training der Berufssportler und Kaderathleten sowie für den Tanzsport mit festem Tanzpartner. Jetzt sollen nach dem Vorschlag des Sportministers aber auch Fußballer, Handballer und andere Mannschaftssportler wieder voll trainieren dürfen. Herrmann: "Insbesondere während der Ferienzeit wollen wir Kindern und Jugendlichen ermöglichen, im Mannschaftssport das spielerische Moment auszuleben und wieder sportarttypische Inhalte aufzunehmen. Das heißt zum Beispiel für Fußballer nicht nur kontaktloses Training, sondern auch Training mit Zweikampf und Körperkontakt.“ Voraussetzung ist allerdings eine möglichst feste, überschaubare und überwiegend gleichbleibende Gruppe, um eine Kontaktnachverfolgung im Falle einer Corona-Infektion möglich zu machen."
Auch bei Kampfsportarten greifen Neuerungen: Hier wird wegen des grundsätzlich höheren Infektionsrisikos künftig eine Trainingsgruppe in Kampfsportarten, wie zum Beispiel Judo, mit maximal fünf Personen wieder zulässig sein.
Der Ministerrat hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege damit beauftragt, die notwendigen Änderungen in der entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umzusetzen, damit die Lockerungsschritte schon ab 8. Juli gelten.
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise für die Kommunen: Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßt Gesetzesinitiative für kommunalwirtschaftliche Erleichterungen - Langfristiges Ziel bleibt dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen (26.06.2020)
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Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat den Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN im Landtag zur Schaffung kommunalwirtschaftlicher Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie nachdrücklich begrüßt. Die Gesetzesänderung sieht vor, für 2020 und 2021 Abweichungen von kommunalwirtschaftlichen Bestimmungen zuzulassen. Die Änderungen sollen vom Landtag noch im Juli beschlossen werden und dann sofort in Kraft treten. "Wir schaffen so den bayerischen Kommunen zur Sommerpause entsprechende Erleichterungen", sagte Herrmann. "Das Risiko einer gesamtwirtschaftlichen Abwärtsspirale aus weiter sinkenden Einnahmen und dadurch weiter reduzierten Ausgaben kann so vermieden werden." Mittel- und langfristig bleibt es freilich das Ziel, so der Minister, die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen oder auch in einigen Fällen wiederherzustellen. Der Gesetzentwurf beruht auf Anregungen des Innenministeriums, die wiederum auf Wünsche der Kommunalen Spitzenverbände zurückgehen.
"Es muss klar sein, dass solche temporären Erleichterungen zu keiner materiell verbesserten Finanzausstattung der Kommunen führen und dazu auch nicht dienen", sagte Herrmann. "Sie dürfen auch nicht dazu führen, dass nun beliebig neue Projekte angegangen werden, die im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft nicht finanzierbar wären."
Die vorgesehenen Verordnungsermächtigungen ermöglichen zum Beispiel einen erleichterten Zugang zu Krediten und Kassenkrediten, Verfahrensbeschleunigungen bei der Haushaltsaufstellung sowie die Aussetzung von Genehmigungspflichten.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml informieren über weitere Corona-Erleichterungen ab 22. Juni: Hochzeitsfeiern sind mit Hygieneschutzkonzepten wieder möglich (20.06.2020)
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In Bayern treten ab kommendem Montag, 22. Juni, weitere Erleichterungen im privaten und öffentlichen Bereich in Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in Kraft. Darauf haben Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann und Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml heute hingewiesen. So sind ab 22. Juni wieder Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum, wie etwa Hochzeiten, Geburtstage oder Vereinssitzungen und Schulabschlussfeiern mit bis zu 50 Gästen innen und 100 Gästen im Außenbereich möglich. Außerdem können Hallenbäder und die Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder öffnen.
Ministerin Huml unterstrich: "Die neuen Erleichterungen sind möglich, weil die Corona-Lage in Bayern derzeit erfreulich stabil ist. Dabei bedeutet jede Erleichterung aber auch mehr Verantwortung. Klar ist: Die erforderlichen Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen immer eingehalten werden."
Innenminister Herrmann: "Wir freuen uns sehr, dass der Katastrophenfall angesichts der positiven Infektions- und Kennzahlen mit Ablauf des 16. Juni 2020 enden konnte. Das ist ein weiterer Schritt zurück zur Normalität. Im Bereich des Sports, der für unser Wohlbefinden sehr wichtig ist, kann ab Montag der Lehrgangsbetrieb – also etwa die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter – wieder aufgenommen werden. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von bisher 20 Personen werden aufgehoben. Es können nun nach Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes auch wieder Duschen und Umkleiden genutzt werden."
Ministerin Huml verwies außerdem auf weitere Erleichterungen, die ab dem 22. Juni gelten: So wird der Chorgesang im Bereich der Laienmusik unter strengen Hygieneauflagen wieder erlaubt. Bei Gottesdiensten wird der notwendige Mindestabstand im Innenbereich von 2 auf 1,5 Meter reduziert und die Maskenpflicht besteht nur noch, solange sich die Besucher nicht an ihrem Platz befinden. Bei Kunst- und Kulturveranstaltungen wird die maximale Besucherzahl von 50/100 (innen/außen) bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 100/200 erhöht. Die Beschränkung der Öffnungszeiten der Gastronomie auf 22 Uhr entfällt.
Huml erläuterte: "Wir erleichtern zudem die Arbeitsbedingungen für Menschen an Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen: dort entfällt ab 22. Juni die Maskenpflicht für die Mitarbeiter, soweit durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist. Zudem werden alle Begrenzungen von einer Person pro 20 Quadratmeter Fläche (Geschäfte, Freizeitparks, Führungen, Bäder, Kulturstätten und Bibliotheken) auf eine Person pro 10-Quadratmeter Fläche erleichtert."
Die Ministerin verwies auch auf die seit 17. Juni erweiterten Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung: "Im öffentlichen Raum können sich Familien mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen treffen. Bei privaten Treffen zu Hause gibt es keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder bei der Anzahl. Hier soll der notwendige Mindestabstand für eine entsprechende Begrenzung sorgen."
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
Huml rief erneut dazu auf, sich an das Mindestabstandsgebot zu anderen Personen zu halten. Die Ministerin betonte: "Es ist sehr wichtig, neue Infektionen möglichst zu vermeiden. Deshalb sollte jeder darauf achten, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln."
Die wichtigsten Fragen und Antworten, das "Rahmenhygienekonzept Sport" sowie weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 202 finden Sie hier:
Corona-Pandemie - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Ende des Katastrophenfalls fest: Corona-Zahlen stark rückläufig - Weitere Entwicklung genau im Blick - Dank für die hervorragende Arbeit in den Führungsgruppen Katastrophenschutz (16.06.2020)
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Der am 16. März 2020 festgestellte Katastrophenfall zur Corona-Pandemie endet heute mit Ablauf des 16. Juni 2020. Das hat nach der heutigen Kabinettssitzung Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekannt gegeben, der gemäß Artikel 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes für die Feststellung des bayernweiten Katastrophenfalls zuständig ist. "Unsere zahlreichen Schutzmaßnahmen haben die Ausbreitung des hochgefährlichen Corona-Virus deutlich gebremst", betonte Herrmann. So sind in den vergangenen Wochen insbesondere die Neuinfektionszahlen stark gesunken und verharren derzeit auf niedrigem Niveau. Außerdem wurden mittlerweile wirkungsvolle Vorsorgestrukturen zum Schutz der Bevölkerung etabliert, beispielsweise mit Blick auf Testkapazitäten und ausreichend Schutzausrüstung wie Masken und Desinfektionsmittel.
"Die Corona-Gefahr ist aber noch nicht gebannt", warnte der Innenminister. "Wir werden daher die weitere Entwicklung sehr genau im Blick behalten." Bei einer erneuten Lageverschärfung könne vor Ort in bewährter Weise auf die während der Katastrophe gebildeten Strukturen und erarbeiteten Konzepte zurückgegriffen werden. Außerdem appellierte Herrmann an alle Bürgerinnen und Bürger, unbedingt weiterhin die Corona-Schutzregeln strikt einzuhalten.
Mit der Feststellung der Katastrophe wurden in den 96 Kreisverwaltungsbehörden, bei den sieben Regierungen und im bayerischen Innenministerium die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FÜGK) einberufen. "Von Beginn an handelte es sich um eine Katastrophe in einer noch nie dagewesenen Dimension", verdeutlichte Herrmann. Die bisher in Bayern festgestellten Katastrophen betrafen einzelne Kreisverwaltungsbehörden und dauerten in der Regel nur wenige Tage. Seit dem 16. März 2020 haben in den insgesamt 104 FÜGK bislang mehr als 22.000 Personen weit mehr als 1,7 Millionen Stunden an der Bekämpfung der Pandemie gearbeitet.
"Einen herzlichen Dank für die hervorragende Arbeit" richtete der Innenminister an alle Beteiligten. "Ihr ausgezeichnetes Engagement war eine wesentliche Voraussetzung für unsere Erfolge bei der Corona-Bekämpfung." Besonders hob Herrmann die sehr gute Zusammenarbeit mit den freiwilligen Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk, dem Bayerischen Roten Kreuz, dem Landesfeuerwehrverband, der Bundeswehr und der Bundespolizei hervor, von der er sich auch in den regelmäßigen FÜGK-Sitzungen im Innenministerium überzeugen konnte: "Gemeinsam haben wir die Krise bislang besser als viele andere gemeistert."
Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml informieren über weitere Corona-Erleichterungen ab 8. Juni: Mehr Sport bei bestmöglichem Infektionsschutz (05.06.2020)
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Am kommenden Montag, den 8. Juni, treten in Bayern weitere Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in Kraft. Darauf haben Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml heute hingewiesen. So kann ab 8. Juni insbesondere der Betrieb von Freibädern wieder aufgenommen werden – das gilt auch für den Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen und Hotels. Auch kontaktfreie Indoorsportarten sind wieder zulässig, wie etwa das Training in Fitnessstudios. Der Outdoor-Trainingsbetrieb darf kontaktfrei nun für alle Sportarten in Gruppen von bis zu 20 Personen starten. Ministerin Huml erläuterte: „Die Erleichterungen sind möglich, weil die Corona-Lage derzeit in Bayern erfreulich stabil ist. Klar ist aber: Erforderliche Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen immer eingehalten werden.“ Sportminister Herrmann ergänzte: "Sport ist gesund und hat eine herausragende Bedeutung für das Miteinander der Menschen in Bayern. Wir wollen daher so viel Sport wie möglich erlauben. Mögliche Infektionsgefahren und die weitere Entwicklung der Pandemie haben wir dabei aber sehr klar im Blick."
Wie Herrmann weiter erklärte, sind ab 8. Juni auch das Training von Rehabilitationssportgruppen, etwa für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung, und der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten in Sportstätten wieder erlaubt. Ferner ist der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien wie Leichtathletik, Tennis oder Golf wieder zulässig. Auch das Tanzen in Tanzschulen ist ab 8. Juni wieder möglich, solange mit festem Partner, also immer dem gleichen, und entsprechendem Abstand zu den anderen getanzt wird. Ein gemeinsames "Rahmenhygienekonzept Sport" des Innenministeriums und Gesundheitsministeriums gibt im Bereich des organisierten Sports einen klaren und verbildlichen Rahmen vor für bestmöglichen Infektionsschutz. "Wir haben die Corona-Lage mehr und mehr im Griff, das erlaubt uns eine vorsichtige und schrittweise Rückkehr in die sportliche Normalität", so Herrmann mit Blick auf die anstehenden Lockerungen.
Huml rief erneut dazu auf, sich an das Mindestabstandsgebot zu anderen Personen zu halten. Die Ministerin betonte: „Es ist sehr wichtig, neue Infektionen möglichst zu vermeiden. Deshalb sollte jeder darauf achten, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.“ Die Ministerin verwies außerdem auf weitere Erleichterungen, die ab dem 15. Juni 2020 geplant sind, darunter unter anderem die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert- und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs. Außerdem soll ab dem 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Kinobetriebs grundsätzlich möglich sein.
Huml ergänzte: „Um sich auf mögliche Aufführungen vorbereiten zu können, besteht auch für den Bereich der Laienmusik Interesse daran, den Probenbetrieb bereits vor dem 15. Juni 2020 wieder aufnehmen zu können. Ab dem 8. Juni 2020 wird daher das gemeinsame Üben und Proben von Instrumentalmusik in Gruppen von höchstens zehn Personen inkl. Leiter möglich sein.“ Der Mindestabstand zwischen den Musikern muss zwei Meter, bei Blasinstrumenten drei Meter betragen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung müssen alle Musiker tragen – außer bei Blasinstrumenten. Außerdem sollen die Proben nach Möglichkeit im Freien stattfinden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten, das "Rahmenhygienekonzept Sport" sowie weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann begrüßt Öffnungen der Einrichtungen zur Sprach- und Integrationsförderung zum 30. Mai: Integrationskurse für das Ankommen in unserem Land von zentraler Bedeutung (26.05.2020)
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Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat den Beschluss des Ministerrats begrüßt, die Sprach- und Integrationsförderung ab 30. Mai wieder für den Präsenzbetrieb zu öffnen. "Die Möglichkeit des Spracherwerbs sowie die vielen Maßnahmen zur Integrationsförderung haben eine übergeordnete Bedeutung für das Gelingen der Integration. Insbesondere die Integrationskurse, die sich auch an EU-Zuwanderer richten, sind für die EU-Freizügigkeit zentral."
Herrmann nannte es richtig und wichtig, dass Sprachkurse für Migranten und sonstige Maßnahmen zur Integrationsförderung den berufsbezogenen Sprachkursen gleichgestellt werden, die aktuell bereits zulässig sind. Herrmann: "Für das Ankommen in unserem Land ist nicht nur die Sprache, sondern auch die Kenntnis und das Anerkennen der Grundlagen unseres gesellschaftlichen Miteinanders von zentraler Bedeutung. Deshalb habe ich mich heute im Ministerrat dafür eingesetzt, dass sowohl die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurse als auch die vom Innenministerium geförderten Wertevermittlungs- und sonstigen Sprachangebote für anerkannte Asylbewerber, Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund wiederaufgenommen werden.“
Wertvermittlungsangebote für anerkannte Asylbewerber, Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund werden insbesondere von Trägern der Erwachsenenbildung, Wohlfahrtsverbänden sowie Familienbildungsstätten durchgeführt. Herrmann begrüßte deshalb, dass die geförderten Integrationsprojekte alle wieder mit Präsenz, und nicht nur virtuell möglich sein sollen, denn Integrationsmaßnahmen brauchen Kontakte und Beziehungen, um Vertrauen aufzubauen und Inhalte vermitteln und vorleben zu können.
Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann begrüßt weitere Lockerungen im Sportbereich: Freibäder und Fitnesscenter können ab 8. Juni öffnen - Auch Indoorsportarten wieder zulässig - Hygienekonzepte erforderlich (26.05.2020)
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Die Bayerische Staatsregierung hat heute im Sportbereich auf Vorschlag von Innen- und Sportminister Joachim Herrmann weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen. So können unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten ab Montag, den 8. Juni, Freibäder wieder öffnen. Außerdem sind dann auch kontaktfreie Indoorsportarten wieder zulässig. Herrmann: "Das heisst, dass auch die von vielen heiß ersehnten Fitness-Studios unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln wieder aufmachen können."
Als ganz besonders wichtig bezeichnete Herrmann auch die Sportstätten für das Training von Rehabilitationssportgruppen. "Gerade bei chronisch Erkrankten oder Menschen mit Behinderungen sind diese Einrichtungen ein wahrer Segen und von essentieller Bedeutung.“
Außerdem dürfe auch der Outdoor-Trainingsbetrieb kontaktfrei für alle Sportarten in Gruppen von bis zu 20 Personen wieder starten, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie Leichtathletik, Tennis oder Golf wird auch der Wettkampfbetrieb wieder zugelassen. Der Sportminister verwies dazu auf das sogenannte Rahmenhygienekonzept Sport, das allen als hilfreicher Leitfaden zur Umsetzung im Alltag dienen wird.
Infektionsschutzfachlich vertretbar ist nach den Worten Herrmanns auch die Wiederöffnung der Tanzschulen: "Das ist zwar nicht ganz kontaktfrei, aber wir können das Tanzen mit festem Partner, also immer dem gleichen, und entsprechendem Abstand zu den anderen ab dem 8. Juni zulassen."
Sportminister Joachim Herrmann hat dem Ministerrat außerdem einen Stufenplan vorgelegt, wie – vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung – die Schritte zu einer weiteren Öffnung des Sports aussehen könnten: so käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen.
Die am 8. Juni anstehenden Lockerungen könne man aufgrund der aktuellen günstigen Entwicklung der Corona-Pandemie auch guten Gewissens verantworten, so der Sportminister: "Jetzt haben unsere Bürgerinnen und Bürger wieder vielfältige Möglichkeiten sich noch umfassender sportlich zu betätigen. Damit auch in Coronazeiten gilt: Bayern ist und bleibt Sportland."
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai: "Unser Grundgesetz hat sich in der Corona-Krise bestens bewährt" (22.05.2020)
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"Wir sind mit unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung bislang besser durch die Corona-Krise gekommen als die allermeisten anderen Staaten der Welt. Unser Grundgesetz hat sich in auch in dieser nie dagewesenen Situation bestens bewährt." Diese Zwischenbilanz hat Bayerns Innen- und Verfassungsminister Joachim Herrmann zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai gezogen. Der deutsche Rechtsstaat habe sich in der Krise entschlossen und handlungsfähig gezeigt und dabei die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger stets im Blick behalten. Für den Innenminister hat sich gezeigt: "Eine lebendige Demokratie hat gegenüber autoritären Systemen auch beim Krisenmanagement klare Vorteile." Die im Grundgesetz vorgesehene föderale Struktur unseres Landes hat sich nach Herrmanns Worten einmal mehr als Erfolgsmodel herausgestellt: "Probleme werden oft am besten vor Ort erkannt und gelöst." Herrmanns Fazit: "Wir alle können stolz sein auf unser Grundgesetz."
Die verschiedenen Vorgaben des Grundgesetzes in Ausgleich zu bringen, sei in der Corona-Krise eine tägliche Herausforderung. Das Grundgesetz gebe dem Staat einerseits den klaren Auftrag, Leben und Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Dieser Verfassungsauftrag sei in Einklang zu bringen mit Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit oder dem grundrechtlich geschützten Kirchbesuch. "Unsere Leitschnur ist dabei: So viel Infektionsschutz wie nötig, so viel Freiheit wie möglich", erklärte Herrmann. "Wir hinterfragen ständig, inwieweit die Corona-Einschränkungen weiterhin verhältnismäßig sind oder wieder angepasst werden müssen."
Noch sei die Corona-Pandemie nicht ausgestanden, mahnte Herrmann. Es gelte weiter, wachsam und umsichtig zu sein. "Am Ende werden die Menschen in unserem Land aber wieder das gleiche Maß an Freiheiten haben wie vor der Corona-Krise", betonte Herrmann.
Unter strengen Corona-Schutzauflagen - Auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann gibt Kabinett grünes Licht zum Start der Basketball Bundesliga, Frauenfußball-Bundesliga, 3. Fußball Liga und DFB-Pokal (19.05.2020)
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Nach der Wiederaufnahme der 1. und 2. Fußball-Bundesliga kann aus bayerischer Sicht nun auch der Sonderspielbetrieb der Basketball Bundesliga, Frauenfußball-Bundesliga und 3. Fußball Liga starten sowie der DFB-Pokal ausgespielt werden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat dem Ministerrat dazu heute entsprechende Schutzkonzepte der Basketball Bundesliga und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorgestellt, die jeweils strenge Auflagen vorsehen. "Der Schutz vor Corona-Infektionen steht für die Sportverantwortlichen an erster Stelle", erklärte Herrmann nach der Kabinettssitzung. Unter dieser Prämisse habe die Bayerische Staatsregierung grünes Licht für entsprechende Änderungen der infektionsschutzrechtlichen Anordnungen gegeben. Das bayerische Gesundheitsministerium werde die notwendigen Schritte in die Wege leiten. "Das freut mich als bayerischer Sportminister natürlich ganz besonders, wenn wir weitere wichtige Sportwettkämpfe freigeben können", so Herrmann. "Unsere Sportlerinnen und Sportler stehen sprichwörtlich schon in den 'Startlöchern'."
Wie Herrmann erläuterte, sieht der Sonderspielbetrieb der Basketball Bundesliga die Teilnahme von nur zehn anstelle der 17 Mannschaften vor. Kurzfristig noch im Mai kann das dezentrale Training an den Heimstandorten beginnen. Im Juni sollen dann über drei Wochen die Spiele stattfinden. "Um das Ansteckungsrisiko bestmöglich einzudämmen, wird der Spielbetrieb nur im Münchner 'Audi Dome' durchgeführt", kündigte Herrmann an. Dabei müssen sich alle Mannschaften inklusive der Betreuerstäbe in Quarantäne begeben. Zudem wird der Turniermodus stark verkürzt. Der neue Basketball-Meister soll nach Möglichkeit bis zum 30. Juni feststehen.
Mit Blick auf den Start des Sonderspielbetriebs der Frauenfußball-Bundesliga und der 3. Fußball Liga erklärte Herrmann, dass der DFB die Wiederaufnahme für Ende Mai plant. Es wird mit insgesamt rund sechs Wochen Spielbetrieb gerechnet. Das DFB-Pokal-Halbfinale zwischen dem FC Bayern und Eintracht Frankfurt soll am 9. oder 10. Juni 2020 in München stattfinden.
Schutz vor Corona-Infektionen bei Demonstrationen: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann setzt auf die Vernunft der Versammlungsteilnehmer und starke Polizeipräsenz (15.05.2020)
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Für das Demonstrationsgeschehen am kommenden Wochenende hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ein klares Ziel: "Wir müssen das Recht auf Versammlungsfreiheit und den Schutz vor Corona-Infektionen bestmöglich in Einklang bringen." Dabei setzt Herrmann auf die Vernunft der Demonstranten und eine starke Polizeipräsenz. "Wir werden uns die Versammlungsabläufe am Wochenende sehr genau anschauen", kündigte Herrmann an und appellierte: "Bitte halten Sie unbedingt die Mindestabstände ein und tragen Sie nach Möglichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung!"
Laut Herrmann sind der Polizei für das kommende Wochenende bayernweit bislang rund 70 Versammlungsanmeldungen bekannt (Stand: 15.05.2020, 9:00 Uhr). Für jede einzelne Demonstration wird es spezielle Konzepte von Kommunen und Polizei geben: "Unter welchen Voraussetzungen und Auflagen Demonstrationen möglich sind, kann nur vor Ort am konkreten Einzelfall entschieden werden", so Herrmann. Besonders wichtig ist die Wahl einer geeigneten Versammlungsörtlichkeit, die genügend Platz für die Mindestabstände bietet.
Schon fest steht für den Innenminister eine möglichst hohe Polizeipräsenz, wo es notwendig ist: "Allein am Samstag, den 16. Mai, setzen wir alle zur Verfügung stehenden Einsatzzüge der Bayerischen Bereitschaftspolizei für die zu erwartenden Versammlungslagen sowie zur Überwachung der Infektionsschutzmaßnahmen ein." Das sind insgesamt 30 Einsatzzüge, also insgesamt rund 900 Polizistinnen und Polizisten der Bereitschaftspolizei, die zusätzlich zu den eigenen Kräften und Einsatzzügen der Präsidien der Landespolizei zur Einsatzbewältigung bereitstehen. Auch am Freitag und am Sonntag gibt es ein starkes Kräfteaufgebot der Bayerischen Polizei.
In das Versammlungsgeschehen eingreifen wird die Polizei nach Herrmanns Worten dann, wenn es erforderlich ist, beispielsweise um unvertretbare Infektionsgefahren zu unterbinden. Dafür gibt es abgestufte polizeiliche Vorgehensweisen, die abhängig von der konkreten Lage von der direkten Ansprache des Betroffenen über Personalienfeststellungen und Platzverweise bis hin zur Auflösung der Versammlung reichen können. Auch hat die Polizei die Möglichkeit, den Zugang zu Demonstrationen einzuschränken, sofern zu viele Menschen auf einem zu engen Raum zusammenkommen und das zu unverhältnismäßigen Gefahren führen könnte.
"Selbstverständlich wird die Polizei gegenüber Demonstranten auch weiterhin die notwendige Sensibilität zeigen. Gleichzeitig müssen wir unsere Bevölkerung konsequent vor Infektionen mit dem hochgefährlichen Coronavirus schützen. Das Grundgesetz gibt uns hier einen klaren Auftrag", fasste der Innenminister das geplante Vorgehen zusammen. Kein Demonstrant werde daran gehindert, seine Meinung kundzutun, sofern er sich an die Regeln halte. Hetzerische Provokationen und aufwiegelnde Propaganda von Verschwörungstheoretikern und Extremisten seien aber höchst unverantwortlich. "Und wenn jemand meint, beispielsweise durch aggressives und rücksichtsloses Auftreten andere gefährden zu müssen, wird die Polizei das konsequent unterbinden."
Innenministerium erarbeitet Konzept zur infektionsschutzkonformen Durchführung von Versammlungen (12.05.2020)
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A) Versammlungen
Die Versammlungsfreiheit ist von konstitutiver Bedeutung für die demokratische Gesellschaft. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es jedoch erforderlich, dass die Vorgaben des Infektionsschutzes beachtet werden – nur so kann der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gelingen. Das Innenministerium erarbeitet ein Konzept, das die infektionsschutzkonforme Durchführung von Versammlungen in Zeiten der Corona-Pandemie bestmöglich gewährleistet.Die Präsidien der Bayerischen Polizei legen bei der weiteren Einsatzbewältigung vergleichbarer Versammlungslagen insbesondere auf die Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit, des polizeilichen Kräftemanagements sowie eines örtlich und situativ angepassten, stufenweisen Vorgehens bei der Auswahl geeigneter polizeilicher Maßnahmen einen besonderen Schwerpunkt.
Das Innenministerium wird die Kreisverwaltungsbehörden bezüglich der Anzeige und Genehmigung von Versammlungen verstärkt sensibilisieren. Besonderes Augenmerk soll dabei auf eine geeignete Örtlichkeit für die Versammlungen gelegt werden.
B) Gastronomie und Hotellerie
Unter der Voraussetzung eines weiterhin günstigen Verlaufs des Pandemiegeschehens erfolgt die stufenweise Öffnung der Gastronomie bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben zum Infektionsschutz wie folgt:- Ab dem 18. Mai 2020 kann die Gastronomie im Außenbereich (z.B. Biergärten) bis 20 Uhr öffnen.
- Ab 25. Mai 2020 können Speisegaststätten im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen.
Ein passendes und mit den betroffenen Verbänden abgestimmtes infektionsschutzrechtliches Rahmenkonzept „Gastronomie“ ist dabei eine zwingende Grundlage für die schrittweise Öffnung der gastronomischen Betriebe in Bayern. Auf dieser Basis können dann die einzelbetrieblichen Schutz- und Hygienekonzepte entwickelt werden. Das Rahmenkonzept „Gastronomie“ des Wirtschaftsministeriums sieht vor allem folgende Punkte vor:
- strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und im betrieblichen Ablauf.
- Ein Mund-Nasen-Schutz ist zudem vorgeschrieben für Servicepersonal im Gastraum, für Gäste, sobald sie den Tisch verlassen und sich in der Lokalität bewegen, und im betrieblichen Ablauf, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, etwa in der Küche, zwingend nicht eingehalten werden kann.
- Hinzu kommt die Anpassung von Lüftungs- und Reinigungsplänen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.
Das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium werden zeitnah, auch unter Einbeziehung der Erfahrungen im Gastronomiebereich, ein Rahmenkonzept „Hotellerie“ entwickeln, damit Beherbergungsbetriebe (wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen) ab dem Pfingstwochenende öffnen können.
Für den Tourismus – aber auch für die Gesundheitswirtschaft – in Bayern elementar ist auch der gesamte Themenbereich der Kurorte, Heilbäder, Thermen und verwandter Aufgaben wie Rehabilitationsmaßnahmen und physiotherapeutische Behandlungen bzw. Praxen. Diese Bereiche bedürfen aufgrund der Komplexität des Themas bzw. auch der Örtlichkeiten einer eingehenden Prüfung von Schutzkonzepten. Das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium werden ein tragfähiges Konzept für die Öffnung von Heilbädern, Kurorten und Thermen und die schrittweise Öffnung weiterer, derzeit noch untersagter Bereiche im Bäderbereich, erarbeiten.C) Sport
Unter Einhaltung von strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen wird der Spielbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga zugelassen. Das Gesundheitsministerium wird die dafür notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Anordnungen vornehmen. Damit wird der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. Mai 2020 umgesetzt.Bei Auftreten positiver Fälle im Wettkampfbetrieb gelten die allgemeinen Regeln des Robert-Koch-Instituts bezüglich der Quarantäneempfehlungen. Die Gesundheitsbehörden werden die Einhaltung von Schutzkonzepten und etwaige Quarantänemaßnahmen konsequent durchsetzen.
Darüber hinaus erarbeitet das Innenministerium unter Einbeziehung der Sportverbände ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport. Für das weitere Vorgehen ist die Entwicklung der Infektionszahlen entscheidend.
D) Fernverkehr
Entsprechend einer Vereinbarung von Bund und Ländern wird auch im Fernverkehr eine Maskenpflicht für Fahrgäste und Personal, soweit es in Kontakt mit den Fahrgästen kommt, eingeführt.E) Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Das Gesundheitsministerium wird die oben stehenden, heute vom Ministerrat beschlossenen Änderungen in der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung berücksichtigen. Im Übrigen wird die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 29. Mai 2020 verlängert.
Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich teilweise wieder möglich - Innenminister erarbeitet Konzept mit den Sportfachverbänden und dem Gesundheitsressort für weitere Lockerungen (05.05.2020)
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Mit dem Wegfall der Ausgangsbeschränkungen und den von der Staatsregierung beschlossenen schrittweisen Erleichterungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie ist auch der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich teilweise wieder möglich. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. Die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass zwar der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich untersagt bleibt, einige Sportarten an der frischen Luft aber wieder möglich sind.
Herrmann sagte, die konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sei ebenso Voraussetzung wie die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots, das weiterhin gelte. So können ab Montag, den 11. Mai, kontaktfreie Sportarten wie zum Beispiel Tennis oder Badminton, Leichtathletik oder Golf wieder aufgenommen werden. Zu den Voraussetzungen gehört dabei, dass weder Umkleidekabinen noch Nassbereiche genutzt werden. Auch Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume an den Sportstätten sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. In öffentlichen Gewässern darf Wassersport betrieben werden, Schwimmen ebenso wie Rudern oder Segeln, Hallen- und Freibäder bleiben geschlossen.
Darüber hinaus ist das Training von Berufssportlern sowie von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders unter Auflagen zulässig, so der Bayerische Sportminister. "Die Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen, allerdings auch in Hallen.“
Herrmann kündigte an, gemeinsam mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport zu erarbeiten. "Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Wir wollen Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder eine zweite Welle der Infektion unbedingt vermeiden, weshalb wir die weiteren Maßnahmen unbedingt von der Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängig machen müssen."
Versammlungen bis 50 Personen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Versammlungsrecht wichtiger Bestandteil unserer Demokratie" (28.04.2020)
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Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, dass Versammlungen bis 50 Personen ab 4. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässig sind. Herrmann: "Das Versammlungsrecht ist ein besonders wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und bleibt das auch in Zeiten der Corona-Krise. Die derzeitige Entwicklung der Infektionszahlen lässt immerhin eine Lockerung der Beschränkungen zu, auch wenn wir noch nicht zum normalen Lebensalltag zurückkehren können." Bereits Ende vergangener Woche haben die Kreisverwaltungsbehörden Vollzugshinweise erhalten, die sich an der künftigen Rechtslage orientieren und bei Genehmigungen bereits in dieser Woche zu berücksichtigen sind.
Zu den nun beschlossenen Voraussetzungen der Versammlungen gehören: Es dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, die alle Mund-Nasen-Bedeckung tragen und untereinander durchgängig einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten müssen. Zulässig sind ausschließlich ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel für die Dauer von höchstens 60 Minuten. "Voraussetzung ist allgemein, dass jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmern und Dritten vermieden wird ", erklärte Herrmann.
"Die Kreisverwaltungsbehörden werden jeden Einzelfall genau prüfen und bei ihrer Entscheidung die besondere Bedeutung der Versammlungsfreiheit würdigen", so der Minister abschließend.
Corona-Bußgeldkatalog erweitert - Innenminister Herrmann und Gesundheitsministerin Huml zur neuen "Maskenpflicht": Geeignete Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV zwingend erforderlich (24.04.2020)
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Das bayerische Innenministerium und das Gesundheitsministerium haben den Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus erweitert. Neu aufgenommen wurden Verstöße gegen die ab 27. April 2020 geltende Pflicht für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt ab dem sechsten Geburtstag), beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Medizinische Masken sind nicht notwendig. Eine selbst genähte Maske reicht, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal. "Wer gegen die 'Maskenpflicht' verstößt, muss mit 150 Euro Geldbuße rechnen, die bei mehrmaligen Verstößen verdoppelt werden kann", erklärte dazu Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. "Die Einhaltung wird selbstverständlich kontrolliert." Ladenbetreiber, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, drohen sogar 5.000 Euro Geldbuße. Für Gesundheitsministerin Melanie Huml ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt notwendig, um sich und andere vor Corona-Infektionen zu schützen. "Gerade beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sonst die Infektionsgefahren besonders hoch", argumentierte Huml. +++
In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden. Schon jetzt nutzen viele Läden spezielles Sicherheitspersonal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften. "Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten", so Herrmann.
Außerdem kündigte der Innenminister an, dass die Bayerische Polizei im Öffentlichen Personennahverkehr ab Anfang kommender Woche bayernweit mehr Präsenz zeigen wird, um die 'Maskenpflicht' zu kontrollieren. Kontrollschwerpunkte werden die Ballungsräume und stark frequentierte Verkehrsmittel sein. Dabei wird je nach Bedarf auch die Bereitschaftspolizei unterstützen. Darüber hinaus steht die Bayerische Polizei in einem engen Kontakt mit der Bundespolizei, die für den Bahnverkehr zuständig ist. Auch die Verkehrsverbünde und -betreiber stehen laut Herrmann in der Verantwortung. "In vielen Bereichen ist bereits spezielles Sicherheitspersonal unterwegs wie die U-Bahnwache", erläuterte der Minister. Dabei gehe es nicht nur um abgestimmte Kontrollen, sondern auch um die umfassende Information der Fahrgäste.
Der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus steht allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur Verfügung. Diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeldbescheide zuständig. Die Bayerische Polizei ist ebenfalls informiert.
Den Bußgeldkatalog und weitere Informationen finden Sie hier.
Bundeswehr wichtiger Partner zur Eindämmung des Coronavirus: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lobt hervorragendes Engagement bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln - Großer Dank auch an das THW für ausgezeichnete logistische Hilfe (22.04.2020)
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Voll des Lobes war Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute bei einem Ortstermin auf dem Gelände der Universität der Bundeswehr in Neubiberg über die dort angelaufene Herstellung von Desinfektionsmitteln. "Die Bundeswehr leistet hervorragende Arbeit und ist für uns ein wichtiger Partner zur Eindämmung des Coronavirus", betonte Herrmann im Beisein von Generalleutnant Martin Schelleis, dem Nationalen Territorialen Befehlshaber und Inspekteur der Streitkräftebasis. Laut Herrmann ist das Engagement der Bundeswehr beeindruckend, den Freistaat bei der Versorgung mit Desinfektionsmitteln zu unterstützen. "Bis zu 6.000 Liter können hier pro Stunde hergestellt werden", verdeutlichte der Minister. "Damit können wir beispielsweise öffentliche Großflächen in Behörden und Gesundheitseinrichtungen desinfizieren." Ein großes Dankeschön richtete Herrmann auch an das Technische Hilfswerk (THW), das die Verteilung übernimmt: "Das THW leistet schon seit Wochen eine ausgezeichnete logistische Hilfe bei der Verteilung der Corona-Schutzausrüstung!"
Die Herstellung von Desinfektionsmitteln auf dem Gelände der Bundeswehruniversität geht auf einen Amtshilfeantrag Bayerns zurück. Soldatinnen und Soldaten des ABC-Kommandos aus Bruchsal, Baden-Württemberg, sowie der ABC-Schule Sonthofen, Bayern, haben daraufhin eine leistungsfähige mobile Produktionsstätte aufgebaut. "Dabei freut es mich als Oberstleutnant der Reserve ganz besonders, dass die Desinfektionsmittelherstellung letztlich auf einen Reservisten zurückgeht, der im zivilen Leben ein Patent für ein hochwirksames Desinfektionsmittel hat", ergänzte Herrmann. "Das zeigt, wie wichtig Reservisten und ihr Spezialwissen aus ihrem zivilen Berufsleben für die Bundeswehr sind." Es handelt sich nach Herrmanns Worten um ein spezielles chemisch-technisches Verfahren. Das Desinfektionsmittel hat eine höhere Leistungsdichte als handelsübliche Flächen- und Handdesinfektionsmittel.
Unterstützung der bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise: Vereinspauschale wird auf Vorschlag von Bayerns Innen-und Sportminister Joachim Herrmann auf 40 Millionen Euro verdoppelt: Unbürokratische und schnelle Hilfe entscheidend - Konzept für die Freigabe weiterer Sportarten in Arbeit (21.04.2020)
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Auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat der Ministerrat heute beschlossen, die Vereinspauschale in diesem Jahr auf 40 Millionen Euro zu verdoppeln. Laut Herrmann brauchen die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der aktuellen Corona-Krise dringend Unterstützung. Sehr viele Vereine hätten derzeit mit harten finanziellen Einbußen zu kämpfen, weil etwa Veranstaltungen ausfallen oder Eintrittsgelder fehlen. Gleichzeitig würden viele Kosten weiterlaufen. Herrmann: "Wir lassen unsere Vereine in dieser Ausnahmesituation nicht allein. Mit der Verdopplung der diesjährigen Vereinspauschale kommt die Hilfe flächendeckend und schnell dort an, wo sie gebraucht wird." Wichtig war Bayerns Sportminister eine möglichst unbürokratische Unterstützung: "Jeder Verein, der heuer bereits die Vereinspauschale beantragt hat, erhält automatisch das Doppelte. Die Vereine müssen keine zusätzlichen Anträge stellen. Auch eine weitere zeitraubende Prüfung durch Behörden braucht es nicht."
Herrmann wies ergänzend darauf hin, dass die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen Sport und Bewegung an der frischen Luft ausdrücklich erlauben. Dies ist wegen der großen Infektionsgefahr aktuell zwar nicht in den Sportstätten der Vereine möglich. Erlaubt ist aber beispielweise Joggen, Wassersport auf natürlichen Gewässern wie etwa Schwimmen, Segeln oder Rudern, aber auch Reiten oder Fahrradfahren. Wichtig sei, unzulässige Gruppenbildungen zu vermeiden und den Mindestabstand zu wahren. "Derzeit arbeiten wir an einem Konzept für die Freigabe weiterer Sportarten ab circa Anfang Mai", erklärte der Sportminister. "Wir wollen den Menschen so viele Sportarten wie möglich erlauben. Dabei werden wir das aktuelle Infektionsgeschehen aber sehr genau im Blick behalten. Im Zweifel geht der Infektionsschutz vor."
Die Vereinspauschale wird jährlich unter Beachtung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern zur Unterstützung des Sportbetriebs der Vereine ausgereicht. Die Höhe der den jeweiligen Vereinen zustehenden Vereinspauschale wird mithilfe sogenannter Mitgliedereinheiten ermittelt, wobei Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Einsatz von Übungsleiterlizenzen besonders stark gewichtet werden. Im Jahr 2019 wurde eine Mitgliedereinheit mit 0,29 Euro bewertet.
Zusätzlich können Vereine Hilfen aus dem sogenannten Corona-Soforthilfeprogramm in Anspruch nehmen, sofern finanzielle Einbußen zum Beispiel durch die Absage von Wettkämpfen und Festen oder beim Sponsoring infolge der Corona-Pandemie entstehen. Die Corona-Soforthilfe kann beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie online beantragt werden.
Bestmögliche medizinische Versorgung - Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann: Konzept für Corona-Hilfskrankenhäuser steht - Planung und Aufbau organisieren die Katastrophenschutzbehörden vor Ort (04.04.2020)
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Der Freistaat Bayern ist für den Fall einer massiven Zunahme stationär behandlungsbedürftiger Covid-19-Patienten durch Hilfskrankenhäuser in allen Landesteilen gewappnet. Darauf haben Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann heute hingewiesen.
Gesundheitsministerin Huml erläuterte: " Ein Hilfskrankenhaus soll zusätzliche stationäre Kapazitäten in bevölkerungsreichen Regionen, Regionen mit hoher Zahl Erkrankter oder regionaler Überlastung der Krankenhäuser erschließen. Es soll möglichst in örtlicher Nähe zu einem bestehenden Krankenhaus eingerichtet werden und wird dem jeweils nächstgelegenen Krankenhaus organisatorisch zugeordnet."
Innenminister Herrmann betonte, dass die Kapazität eines Hilfskrankenhauses mindestens 90 Betten betragen soll. "Grundsätzlich hat die Einrichtung in einem festen Gebäude zu erfolgen, das über ausreichende Infrastruktur mit Strom, Kommunikation, Sanitäranlagen, geeignete Transportwege und eine möglichst hygienegerechte Raumbeschaffenheit verfügt", erklärte Herrmann. Besonders geeignet sind dafür bestehende Reha-Kliniken und ähnliche Einrichtungen. Die Entscheidung, wo und wann welche Einrichtung in Betrieb genommen werden muss, trifft letztendlich der jeweilige Ärztliche Leiter Führungsgruppe Katastrophenschutz im Bereich jeder Integrierten Leitstelle in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium.
Ministerin Huml ergänzte: "Um eine Infektionsgefahr möglichst auszuschließen, müssen COVID-19-positiv Erkrankte, Verdachtsfälle und andere Patienten unbedingt voneinander getrennt sein. Das gilt auch für das Personal, das diese drei Patientengruppen betreut. Um zügig arbeitsfähig zu sein, sollen vor Ort bereits vorhandene und verfügbare Strukturen genutzt werden."
Laut Herrmann ist das Konzept in enger Abstimmung mit den Hilfsorganisationen, der Bundeswehr und dem THW entstanden: "Damit unterstützen wir die verantwortlichen Führungsgruppen Katastrophenschutz vor Ort, sofern die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausweitung der stationären Kapazitäten im Verlauf der COVID-19 Pandemie entstehen sollte."
Ausgangsbeschränkung: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert, die Schutzregeln unbedingt einzuhalten, und kündigt verstärkte Polizeikontrollen an - Bereits rund 25.000 Verstöße (03.04.2020)
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Mit Blick auf das vorhergesagte schöne Wetter an den kommenden Tagen hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nochmal an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich unbedingt an die Ausgangsbeschränkung zu halten: "Nur bei größter Vorsicht und Rücksichtnahme können wir die Ausbreitung des hochgefährlichen Coronavirus einbremsen." Herrmann warnte: "Jede Unachtsamkeit kann zu Infektionen mit schlimmsten Folgen führen. Bitte bleiben Sie zuhause, um sich und andere zu schützen!"
Herrmann riet eindringlich davon ab, zig Kilometer an einen beliebten Ausflugsort zu fahren. "Bleiben Sie lieber im heimischen Umfeld, das Sie gut kennen und wo Sie auch wissen, dass an einem bestimmten Ort nicht mit vielen Menschen zu rechnen ist", lautet der Rat des Ministers. Gegen einen Spaziergang auf einem einsamen Waldweg spreche nichts. Das gelte auch für ein kurzzeitiges Verweilen oder eine Verschnaufpause auf einer Parkbank, sofern die notwendigen Mindestabstände eingehalten werden. Herrmann: "Völlig verfehlt wäre es aber, in dieser Zeit ausgerechnet in ein Gebiet zu fahren, wo ein weit überdurchschnittliches Infektionsrisiko besteht. Das gilt für den Landkreis Tirschenreuth und Umgebung genauso wie für die Landkreise Rosenheim und Miesbach."
"Sollten die Schutzregeln nicht eingehalten werden, muss die Polizei einschreiten, um das Infektionsrisiko einzudämmen", kündigte Herrmann unmissverständlich an. Er habe die Bayerische Polizei angewiesen, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung am kommenden Wochenende vor allem an Hotspots und beliebten Ausflugsorten verstärkt zu kontrollieren. Dabei werden die örtlichen Polizeiinspektionen von der Bereitschaftspolizei unterstützt.
Laut Herrmann hält sich der weit überwiegende Teil der Bevölkerung vorbildlich an die Schutzregeln. Überhaupt kein Verständnis hat er für diejenigen, die aus Uneinsichtigkeit gegen die Vorgaben verstoßen: "Meine Warnung an die Unbelehrbaren: Verstöße werden wir konsequent sanktionieren. Der Bußgeldkatalog sieht saftige Geldbußen vor." Laut Herrmann gehe es nicht darum, jemanden zu kriminalisieren. "Aber jeder muss verstehen, dass es beim Coronavirus für viel zu viele Menschen um Leben und Tod gehen kann." Der Innenminister weiter: "Bitte suchen Sie auch nicht nach irgendwelchen Schlupflöchern. Wir setzen auf Ihre Einsicht und Vernunft. Wenn Sie sich selbst die Frage stellen, ob der geplante Ausflug eine gute Idee ist, bleiben Sie im Zweifel besser zuhause!"
Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkung am 21. März hat die Bayerische Polizei bis heute insgesamt rund 300.000 Kontrollen durchgeführt, die nicht nur die Ausgangsbeschränkung selbst umfassten, sondern beispielsweise auch Kontrollen der Gastronomie und der Ladengeschäfte. Allein bei der Überwachung der Ausgangsbeschränkung haben die Polizisten rund 25.000 Verstöße festgestellt.
Ausgangsbeschränkungen - Herrmann zieht Zwischenfazit am ersten Tag (21.03.2020)
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"Die meisten Menschen in Bayern verhalten sich kooperativ und befolgen die vorläufigen Ausgangsbeschränkungen, die in der gestern bekannt gemachten Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnet wurden." Dieses Zwischenfazit für den ersten Tag hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute Nachmittag gezogen. In einigen Fällen habe die Bayerische Polizei kleinere Personengruppen festgestellt. Zu besonderen Problemen sei es bislang nicht gekommen. Auch das aktuell nasskalte Wetter sei hilfreich gewesen. Herrmann: "Es geht jetzt darum, das öffentliche Leben so weit wie möglich zu beschränken. Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen ist unerlässlich, um die Corona-Pandemie einzudämmen." Der Innenminister kündigte daher an, dass die Bayerische Polizei die Einhaltung der Allgemeinverfügung weiterhin konsequent und mit starken Kräften kontrollieren werde. "Dafür habe ich angeordnet, heute jedes Polizeipräsidium mit zwei Einsatzzügen der Bereitschaftspolizei zu verstärken. Das werden wir je nach Lage weiter fortsetzen", so Herrmann.
Auch die in der Allgemeinverfügung ausgesprochene Untersagung von Gastronomiebetrieben jeder Art (ausgenommen Lieferdienste und Speisen 'to go') werde, so Herrmann, weitgehend problemlos befolgt. "Ich glaube, für jeden vernünftigen Menschen ist klar, dass wir in einer Situation, wie wir sie derzeit haben, keine vollen Biergärten oder Wirtsstuben akzeptieren können", machte Herrmann deutlich. Die Bayerische Polizei werde daher auch die Einhaltung des Gastronomieverbots weiterhin konsequent kontrollieren.
Ausgangsbeschränkungen (20.03.2020)
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Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am 20. März 2020 die einstimmig getroffene Entscheidung des Ministerrates verkündet, dass ab Samstag, 21. März 2020, 0:00 Uhr für ganz Bayern zunächst für zwei Wochen wesentlich verschärfte Anordnungen zu Ausgangs,- Aufenthalts-, Betretungs- und Veranstaltungsbeschränkungen sowie Betriebsuntersagungen gelten.
Wir bitten Sie und Ihre Angehörigen schon jetzt dringend, die mit der ab Mitternacht geltenden Anordnung verbundenen Beschränkungen und Auflagen unbedingt genau einzuhalten. Dies ist zwingend erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen einzudämmen und so die Menschen zu schützen. Und wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe. Machen Sie Ihren Einfluss und Ihre persönliche Autorität auch in Ihrem weiteren persönlichen Umfeld geltend, damit die nun angeordneten Restriktionen voll umfänglich Beachtung finden.
Mit besten Grüßen und seien Sie andern ein Vorbild!
Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister
Bayern beschließt umfangreiche Maßnahmen im Kampf gegen das neuartige Coronavirus (17.03.2020)
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Bayern beschließt umfangreiche Maßnahmen im Kampf gegen das neuartige Coronavirus / Sicherstellung der Gesundheitsversorgung / Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen /
Das neuartige Coronavirus, Covid-19, stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine dynamische Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen.
Die Staatsregierung unternimmt alle Anstrengungen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bestmöglich einzudämmen und in jedem Fall erheblich zu entschleunigen. Vorrangig ist der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Staatsregierung hat dazu bereits umsichtig, schnell und zielgerichtet zahlreiche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit ergriffen. Weitere werden folgen.
1. Katastrophenfall
Bayern hat am 16.03.2020 den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen. Der Ministerrat hat den Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann mit der Leitung des Katastrophenstabs beauftragt.2. Sicherstellung der Gesundheitsversorgung
Die Bayerische Staatsregierung begegnet der enormen Herausforderung entschlossen. Das oberste Ziel ist der Schutz der Bevölkerung. Im Kampf gegen Covid-19 hat der Ministerrat ein großes Medizin-Paket beschlossen. Ziel ist es, mehr Behandlungskapazitäten für COVID-19-Patienten zu bekommen. Diese Kapazitäten können bei einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus notwendig werden. Für die Krankenhäuser, die ihre Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten konzentrieren und zeitweise Einnahmeausfälle erleiden, wird ein Schutzschirm gespannt. Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Handlungen mit Ärzten, Virologen und Experten abgestimmt. Es gilt das Primat der Medizin. Folgende Maßnahmen werden unter anderem umgehend vorangebracht:Zur Eindämmung der Coronapandemie in Bayern werden die bayerischen Gesundheitsämter kurzfristig um 400 Mitarbeiter verstärkt. Alle Ressorts werden gebeten, in der Sitzung des Katastrophenstabs am 17. März 2020 Abordnungen in Relation zu ihrer Größe zu benennen.
Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden angewiesen, soweit medizinisch vertretbar bis auf Weiteres alle planbaren Eingriffe bzw. Behandlungen abzusagen bzw. zu beenden, um möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19 Patienten freizumachen. Ausgenommen sind lediglich Krankenhäuser, die ausschließlich ein psychiatrisches Versorgungsangebot vorhalten. Mit „Krankenhäusern“ werden die Uniklinika, die in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommenen Krankenhäuser sowie alle Krankenhäuser, die (nur) einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen haben, erfasst, ganz egal, mit welchen Fachrichtungen sie betrieben werden. Einzelheiten dazu werden in der Allgemeinverfügung zur Umsetzung geregelt.Um bereits kurzfristig auftretende Materialengpässe bei Ärzten, Gesundheitsämtern und Kliniken zu bekämpfen, werden alle Möglichkeiten zur Beschaffung von notwendigem Material ausgeschöpft. Besonders notwendig ist jetzt die unverzügliche Bereitstellung von ausreichend Beatmungsgeräten. Das Gesundheitsministerium wird umgehend eine Allgemeinverfügung für eine Meldepflicht für Beatmungsgeräte in den Praxen der niedergelassenen Ärzte erlassen.
Die Staatsregierung bekräftigt die herausragende Bedeutung der Bayerischen Universitätsklinika als Krankenhäuser der höchsten Versorgungsstufe bei der Bekämpfung des Coronavirus. Es gilt der Grundsatz des absoluten Vorrangs der Krankenversorgung gegenüber Forschung und Lehre. Alle Personalkräfte, die für die Krankenversorgung eingesetzt werden können, sollen diese Aufgabe übernehmen. Es werden folgende konkrete Maßnahmen ergriffen.- Die Testkapazitäten der Universitätsklinika sollen erheblich hochgefahren werden. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt zudem die Einrichtung einer „Drive-through-Teststation“ in der Georgenstraße durch das Tropeninstitut der Ludwig-Maximilians-Universität München.
- Die Zahl der Intensivbetten der Universitätsklinika soll erheblich ausgeweitet werden; gleichzeitig werden nicht notwendige Operationen verschoben, um weitere Kapazitäten zu erhalten.
- Der Einsatz von Medizinstudierenden soll erheblich ausgeweitet werden. Ihr Einsatz an den Universitätsklinika soll weiter verstärkt werden; zudem sollen sie zukünftig im gesamten Gesundheitsweisen, auch an Plankrankenhäusern und Gesundheitsämtern tätig werden.
3. Bayerischer Schutzschirm in Höhe von 10 Mrd. Euro
Zur Eindämmung des Virus und zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen errichtet der Freistaat Bayern einen Bayerischen Schutzschirm in Höhe von 10 Mrd. Euro, der über die Aufnahme von Krediten finanziert werden soll. Staatsminister Füracker wurde beauftragt, die dazu vorgelegten Entwürfe einer 2. Nachschubliste zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 und einer 2. Nachschubliste zum Einzelplan 13 (Allgemeine Finanzverwaltung) dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags zu den parlamentarischen Beratungen des Nachtragshaushalts 2019/2020 zuzuleiten.4. Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen
Der Ministerrat hat ein Schutzschild für die Bayerische Wirtschaft beschlossen, das aus folgenden Elementen besteht:Die Staatsregierung wird den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Mio. Euro erhöhen. Mit dieser Erhöhung des Bürgschaftsrahmens durch den Freistaat kann die LfA Förderbank zusammen mit den Hausbanken mehr Kredite zur Liquiditätssicherung bereitstellen. Auch die Bürgschaftsbank Bayern wird gestärkt, um ihre mittelständischen Kunden noch besser unterstützen zu können. Der Freistaat übernimmt einen größeren Haftungsanteil und entlastet dadurch das Risiko der Hausbanken: Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent großzügig angehoben, das Antragsverfahren erheblich beschleunigt. All dies soll es den Hausbanken ermöglichen, ihre mittelständischen Kunden verantwortungsvoll durch die Krise zu begleiten. Damit stellt Bayern neben der KfW des Bundes eine eigenständige Schutzmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen bereit.
Soforthilfe Corona: Gerade kleine Betriebe aus stark betroffenen Branchen benötigen zusätzliche Unterstützung. Ihnen greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium wird schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ schaffen.
Zum Schutz insbesondere größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Jeder Krisentag zehrt die Eigenkapitalpolster der Unternehmen auf. Deshalb drohen vermehrte Insolvenzen. Liquiditätshilfen greifen in solchen Fällen zu kurz. Der Bayernfonds soll hier eine Alternative bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können.
5. Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Betriebe in Bayern vor Herausforderungen. Um kurzfristige Personal- und Produktionsengpässe auszugleichen, sollen sie vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten. Damit ist die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs auch in herausfordernder Zeit sichergestellt. Berücksichtigt wird dabei der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Ausnahmen sollen längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen ermöglichen, im Einklang mit den Beschäftigten. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird hierzu die Regierungen zum gleichlautenden Erlass von Allgemeinverfügungen anweisen.6. Schulschließungen
Durch die vorübergehenden Schulschließungen soll möglichst keinem Schüler ein Nachteil entstehen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird weiterhin mit Nachdruck Lösungen für offene Fragen insbesondere im Kontext von Abschlussprüfungen, Einschreibungen, Übertritt, Erster und Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt zu entwickeln.7. Beschränkungen von Kontakten im öffentlichen Bereich
Die Staatsregierung begrüßt die Empfehlung des Kabinettsausschusses der Bundesregierung vom 16. März 2020 zur Corona-Epidemie an die Länder zum einheitlichen Vorgehen für eine weitere Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. Die Empfehlungen decken sich mit den Maßnahmen der Staatsregierung, die Herr Ministerpräsident für Bayern am 16. März 2020 verkündet hat. Die Staatsregierung wird zur vollständigen Umsetzung der Empfehlungen folgende zusätzliche Regelungen erlassen:- Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
- Besuche durch Menschen mit Atemwegsinfektionen und durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden generell untersagt.
- Für Hochschulen wird ein generelles Betretungsverbot angeordnet für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten nach der RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.
- Es wird klargestellt, dass das allgemeine Veranstaltungsverbot ausdrücklich auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt.
- Reisebusreisen werden verboten.
- Es wird ferner klargestellt, dass auch Wettannahmestellen zu den Freizeiteinrichtungen gehören, deren Betrieb zu schließen ist.
- Klargestellt wird auch, dass die bereits getroffenen Regeln für Gaststätten ausdrücklich auch für Gaststätten und Gaststättenbereiche im Freien gelten. (z. B. Biergärten, Terrassen)
- In öffentlichen Parks und Grünanlagen werden Schilder aufgestellt, die die Besucher auf die Notwendigkeit eines Mindestabstands von 1,5 m hinweisen.
- In der Allgemeinverfügung wird auch geregelt, dass in Dienstleistungsbetrieben ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden muss und sich auch bei Einhaltung dieses Abstands nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten dürfen.
Feststellung des Katastrophenfalls (16.03.2020)
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Innenminister Joachim Herrmann hat heute gemäß Artikel 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes den Katastrophenfall festgestellt. "Im Katastrophenfall hat die Staatsregierung klare Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten", erläuterte Herrmann. "Das eröffnet uns bei der Eindämmung des Coronavirus und dessen Folgen wichtige Handlungsspielräume." Wie Herrmann erläuterte, obliegt dem Innenministerium damit die Führung aller Einsatzkräfte, es ist also auch gegenüber der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen unmittelbar weisungsbefugt, ebenso gegenüber allen nachgeordneten Behörden. Darüber hinaus können zum Beispiel zur Abwehr von Gefahren oder für die medizinische Versorgung Dienstleistungen in Anspruch genommen oder auch Beschlagnahmen vorgenommen werden.
In der entsprechenden Bekanntmachung des bayerischen Innenministeriums heißt es zur Begründung: "Die Corona -Pandemie breitet sich weltweit und auch in Bayern rasch aus. Sie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken."
Herrmann kündigte an, täglich über die sozialen Medien und die öffentlichen Kanäle des Innenministeriums über die aktuelle Entwicklung zu informieren.