Ausgangssperre & Ausflüge
Die nachfolgende Liste enthält diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in welchen zwischen 22 und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre gilt. Aufgeführt sind weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte, die touristische Tagesreisen in ihrem Gebiet untersagt haben.
- Nächtliche Ausgangssperre ab 15. Februar 2021: Die bisher landesweite nächtliche Ausgangssperre gilt künftig nur noch in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 100 innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wurde, und zeitlich nunmehr von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Für alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte entfällt die Ausgangssperre.
- Verbot touristischer Tagesausflüge: Die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern können weiterhin anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.
Interaktive Karte
Große Ansicht: Interaktive Karte mit Hotspotregionen und Verbot touristischer Tagesreisen
Betroffene Landkreise und kreisfreie Städte
Stand: 04. März 2021, 12:00 Uhr
Nächtliche Ausgangssperre:
- Landkreis Altötting
- Landkreis Amberg-Sulzbach
- Landkreis Bayreuth
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Landkreis Cham
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Hof
- Landkreis Kulmbach
- Landkreis Kronach
- Landkreis Lichtenfels
- Landkreis Mühldorf a.Inn
- Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
- Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
- Landkreis Passau
- Landkreis Regen
- Landkreis Schwandorf
- Landkreis Tirschenreuth
- Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
- Stadt Amberg
- Stadt Hof
- Stadt Weiden i.d.OPf.
Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden:
Derzeit besteht kein Verbot touristischer Tagesreisen.
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich auf den Internetseiten der jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte.